Was du über Maori / Polynesische Tätowierungen wissen mußt.
AGB
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Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio „Manu Tattoo“ anzufertigenden künstlerischen Arbeiten unabhängig von der jeweils ausführenden Person oder dem gewählten Medium.
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Kinder und Jugendliche werden nicht tätowiert.
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Dem geistigen Entwurf der Tätowierung oder einer sonstigen grafischen Arbeit gehen stets ein kostenfreies Erstgespräch und ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch voraus. Beide Gespräche können ausschließlich persönlich oder telefonisch erfolgen. Das Beratungsgespräch dient der Festlegung der von Euch gewünschten Stilrichtung (Insel), dem Ausfüllen eines Fragebogens sowie ggf. der geistigen Planung der Tätowierung selbst und der Terminfindung.
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Auch jenseits der Beratungsgespräche bitten wir um Verständnis dafür, dass jegliche andere Kommunikation außer postalischer mit uns ausschließlich durch persönliche Vorsprache im Studio oder im Rahmen eines Telefonats erfolgen kann. Andere Kommunikationswege (Messenger-Dienste, E-Mail, Anrufbeantworter etc.) können wir schlichtweg aus organisatorischen Gründen nicht bedienen, weil es derer zu viele geworden sind. Insoweit müssen wir uns für einen verlässlichen Informationsaustausch auf diese Kanäle beschränken.
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Das Beratungsgespräch wird mit einem Bruttobetrag in Höhe von € 150,- am Ende des 30 minütigen Beratungsgesprächs in bar entgolten, wer dafür persönlich da ist, (die Anderen bringen es zum Termin mit), aber nur, wenn ihr euch für ein Tattoo oder eine Zeichnung entschieden habt. Der Betrag wird im Falle seiner Leistung nicht mit dem Preis für die spätere Tätowierung verrechnet. Dessen Zahlung ist noch keine verbindliche Vereinbarung über die Erstellung einer Tätowierung oder Zeichnung, sie kann im Falle ihrer Leistung, nach Unterschrift auf der Beratungsbestätigung ,nicht zurückgefordert werden und stellt auch keine Anzahlung auf eine zu erstellende Tätowierung / Gemälde dar. Eine Beratungsgebühr kann nicht zurückerstattet werden, oder auf andere übertragen werden, da sie eine Leistung ist, die bei Zahlung bereits stattgefunden hatte. Die Beratungsgebühr wird immer nur nach der Beratung bezahlt, wenn diese zufriedenstellend war, was der Kunde entscheidet. Vorauszahlungen eines Beratungsgesprächs gibt es nicht. Soweit ein telefonisches Beratungsgespräch gewünscht wird, kann dies ausschließlich wochentags in der Zeit von 14:30 Uhr bis 15:00 Uhr oder für allgemeine Fragen, zwischen 18:30 Uhr und 20:00 Uhr erfolgen.
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Die Erstellung des Werks erfolgt unter Verwendung der traditionellen Symbolsprache Polynesiens. Dies hat zur Folge, dass ich mir für dessen Gestaltung vollständige völlig gestalterische Freiheit gewähren lassen muss. Dies bringt es ebenfalls mit sich, dass Ihr bei Erstellung einer Tätowierung die fertige, auf den Körper aufgebrachte Freihandzeichnung, erst zu sehen bekommt, wenn diese vollständig fertiggestellt ist. Während der Vorzeichnung ist die Anwesenheit dritter Personen nicht gestattet.
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Die Gestaltung des Werks erfolgt unter Verwendung einer historisch gewachsenen und nur mündlich tradierten Symbolsprache. Um die Tradition einer nur verbalen Übermittlung an einen eingeschränkten und besonders befähigten Personenkreis zu wahren, wird Euch die verwendete Symbolik einmalig mündlich groß erläutert. Dies darf weder von mir noch von Euch in irgendeiner Form dokumentiert werden.
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Ein Vertragsschluss für die Erstellung eines Werks kommt dadurch zustande, dass zwischen uns ein Termin zur Erstellung des Werks vereinbart wird und Ihr Euch mit dessen Entwurf - es handelt sich dabei um eine Freihandzeichnung, welche im Fall einer Tätowierung im ersten Termin unmittelbar auf den Körper aufgebracht wird - einverstanden erklärt. Die Bestätigung des Euch vorgeschlagenen Termins hat unter Verwendung dieses Formulars zu erfolgen, ( Terminbestätigung ) welches per WhatsApp oder MMS ausschließlich an die folgende Telefonnummer zu senden ist: +49 (0)162 410 09 77. Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn der von uns vorgeschlagene Termin von Euch bestätigt wird.
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Auswahl an Sitzungen, inklusive der zuvor erfolgten Freihand Zeichnung : S : Small, 2 Stunden : 15 - 17 Uhr 500 Euro M : Medium, 4 Stunden : 15 - 19 Uhr 1000 Euro L : Large, 6 Stunden : 14 - 20 Uhr 1500 Euro
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Zusätzlich können auch Einzelstunden gebucht werden, oder in Ausnahmefällen, Festpreise vereinbart werden.
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Die Kosten für eine Zeichnung auf anderer Oberfläche, als die der Haut, werden nach Vereinbarung festgelegt.
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Der Preis für das Nachschwärzen entspricht dem oben genannten Zeitaufwand / Preis.
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Gebuchte, nicht benutzte Zeit, wird nicht zurückerstattet. Möglich ist, an mehreren Tagen hintereinander Sitzungen zu buchen. In diesem Fall sind die Kosten für alle Sitzungen, bei der ersten Sitzung fällig.
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Eine angefangene Stunde, ist als solche zu vergüten.
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Eine Zeichnung, entspricht 2/3 der Gesamtkosten, unabhängig von der Oberfläche.
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Bei der letzten Sitzung soll das Tattoo überprüft und eventuell nachgeschwärzt werden , da bei polynesischen Tattoos in den meisten Fällen ein tiefes Schwarz erwünscht ist und eventuell bei der Abheilung Farbe verloren gegangen ist, oder andere kleine Korrekturen vorgenommen werden. Preis, siehe oben.
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Die Bezahlung erfolgt in bar, im Voraus, entsprechend der gebuchten Zeit / Kosten. Wurde nicht vorher ausdrücklich gesagt, wieviele Stunden geplant sind, bezieht sich eine Sitzung auf die Zeit von 15-19 Uhr.
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Muss eine Sitzung abgebrochen werden, Pausen gemacht werden, oder kommt der Kunde zu spät, verringert das nicht den geplanten Sitzungspreis.
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Wir behalten uns das Recht vor, einen Termin vorzeitig abzubrechen, wenn wir feststellen, dass dessen Beendigung aufgrund äußerer Umstände oder zum Schutze Eurer Gesundheit oder Eures Wohlergehens erforderlich wird. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche Eurerseits erwachsen hieraus nicht.
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Kurzzeitige Unterbrechungen des Tätowiervorgangs (z.B. zum Zwecke der Nahrungsaufnahme) werden nicht von der Sitzungszeit abgezogen und wirken sich somit nicht auf das zu zahlende Entgelt aus. Der geschuldete Werklohn richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Sitzungspreisen.
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Zur Verifizierung eures Tattootermins, am Vortag bitte nochmal anrufen, 18:30 - 20:00. Bei Krankheit kann niemand tätowiert werden. Wer nicht rechtzeitig ( 2 Tage vorher) absagt,( mit Krankschreibung oder Arztbrief) haftet für den Geschäftsausfall.
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Eine Terminabsage durch Euch soll grundsätzlich nicht später als 10 Tage vor Durchführung des vereinbarten Termins erfolgen. Eine spätere Terminabsage oder das Nichterscheinen zu einem Termin lässt unseren Anspruch auf das Entgelt für den Termin in der vereinbarten Dauer nicht entfallen, es sei denn, dass Eure Terminabsage aus Gründen erfolgt, die Ihr nachweislich nicht zu vertreten habt. Wir versuchen immer, eine Ersatzperson zu finden, um euch Ausfallkosten zu ersparen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen, anderweitiger Verdienste oder Verdienstmöglichkeiten unsererseits, ist durch Euch zu führen. Dasselbe gilt, wenn ein Termin von Euch aus anderen als wichtigen Gründen vorzeitig abgebrochen wird. Die Beratungsgebühr wird euch bei allen Formen der Absage in Rechnung gestellt.
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Sollte ein Corona Test positiv ausfallen, benötigen wir eine Kopie des Testergebnisses des Testzentrums, mit dem Namen und dem Datum des Getesteten.
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Sollten wir einen Termin absagen müssen, so erwachsen Euch daraus keine Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche. Letzteres gilt auch im Falle von Verspätungen unsererseits.
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Die Zahlung des Honorars und der Beratungsgebühr, erfolgt unmittelbar vor Durchführung eines jeden Termins in bar.
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Die Durchführung eines jeden Tattootermins steht unter dem Vorbehalt, dass Ihr Euch bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere
Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation,
Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren. Wie z.B.: -
Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika
Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren, hierzu zählen auch einfache Erkältungskrank-heiten oder grippale Infekte. Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel,
ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden,
ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht. -
Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin
Dasselbe gilt, wenn Ihr Euch auf eine Art und Weise verhaltet, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.
Ihr habt vor jedem Tattootermin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlasst Ihr dieses oder seid Ihr rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in Eurer Person oder Eurem Verhalten vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, behalten wir uns das Recht vor, diesen Termin nach Maßgabe der Ziffer 6 dieser Vertragsbedingungen abzubrechen. -
Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up/Blastover handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass nicht absehbar ist, wie viele Sitzungen zur Fertigstellung des Werks notwendig werden.
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Soweit es auf zu tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.
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Für Komplikationen, welche außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z.B. Pigmentmigrationen - sogenannte Blowouts - aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie Fototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe, usw.) können wir keine Haftung übernehmen.
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Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten Eurerseits wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Bitte haltet Euch an die auf unserer Website abrufbare Pflegeanleitung und tretet im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen - sucht außerhalb unserer Geschäftszeiten einen fachlich versierten Arzt auf.
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Eine Tätowierung ist erst dann fertiggestellt und abnahmefähig, wenn eine korrekte Farbsättigung erreicht ist. Es ist davon auszugehen, dass hierzu die Durchführung mindestens zweier - nach schwärz- Sitzungen erforderlich wird. Sollte es hiernach im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben oder durch nachteilig Umwelteinflüsse (UV-Exposition) entstanden sind. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Soweit Ihr nicht binnen 3 Monaten nach Vollendung der Tätowierung anzeigt, dass ein unverschuldeter Farbverlust eingetreten ist, wird vermutet, dass ein solcher durch Euch verschuldet oder durch Umwelteinflüsse entstanden ist. Für die Vereinbarung und Durchführung eines Nachstechtermins gelten die Regelungen der Ziffern 6 zur Terminabsage sowie der Ziffer 8 mit der zusätzlichen Besonderheit entsprechend, dass eine verschuldete und verspätete Absage des Nachstechtermins als Verzicht auf eine Nacherfüllung gilt.
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Unsere Tätigkeit ist nicht auf die Erstellung von Tätowierungen beschränkt. Die Wahl des Mediums steht in Eurem freien Belieben.
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Ihr gewährt uns ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche wir von der erstellten Arbeit anfertigen. Ihr erklärt Euch ferner damit einverstanden, dass von dem Werk Fotografien oder filmische Aufnahmen gefertigt werden - auch wenn Ihr darauf zu erkennen sein solltet. Diese Zustimmungen sind nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen widerrufbar.
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Wir gewähren Euch - und nur Euch - ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an der Tätowierung. Dieses Recht schließt eine kommerzielle Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht ein. Hierzu ist unsere Zustimmung in Textform einzuholen. Sollte für die Erstellung des Werks ein anderes Medium als eine Tätowierung gewählt werden, ist eine Vervielfältigung desselben - unabhängig welcher Art, aber insbesondere in Form einer Tätowierung - ausgeschlossen.
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Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.